Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 07/2023)

§1 Anwendungsbereich 

1.1 Diese Nutzungsbedingungenregeln das Rechtsverhältnis zwischen Martin Schneider - Veranstaltungstechnik  in Vertretung des Einzelunternehmers Martin Schneider (nachfolgend: Auftragnehmer) als Anbieter der Dienstleistung und dem Endkunden. (nachfolgend: Auftraggeber) und sind ab der Annahme des ausgestellten Angebotes rechtskräftig.

 

§2 Angebote und Verträge

2.1 Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber per Email reicht aus.
2.2 Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Leistung rechtsgültig. Änderung der Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers gültig.
2.3 Alle Angebote sind ab der Erstellung, wenn nicht anders vereinbart 14 Tage gültig.
2.4 Alle Verträge, Angebote und Rechnungen werden per Email Versand. Ein Postversand ist mit einer Kostenpauschale von 1.50 € verbunden. 
2.5 Verifizierte Emailadresse: info@eventgarderobe.de
2.6 Angebotsposten wie Reise- oder Hotelkosten sind geschätzte Werte. Die tatsächliche Kosten werden mit Nachweisen auf der Endrechnung aufgeführt. Der Auftragnehmer versichert, alle geschätzten Preise so genau wie möglich zu schätzen.

 

§3 Zahlung/Verzug

3.1 Zahlung erfolgen i.d.R. in Euro per Überweisung auf das mit der Rechnung bekanntgegebene Konto. In der Rechnung sind alle Leistungen nachvollziehbar aufzuführen.
3.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, in Sonderfällen den fälligen Betrag oder einen Teilbetrag per Vorkasse vor Leistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei hohen Selbstkosten z.B. für eine Firmenreise.
3.3 Bei fehlender Fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, Mahnungen von ausstehenden Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 8,% der geforderten Summe zu belegen.
3.4 Nach erfolgloser Zahlung und Mahnung behält sich der Auftragnehmer vor, den Sachverhalt an seinen dafür zuständigen Unternehmensanwalt zu senden. Die dafür entstandenen Beratungs- und Anwaltskosten trägt der Auftraggeber.


 

§4 Ausfall und Rücktritt

4.1 Eine Stornierung eines Auftrages kann nur vom Auftraggeber oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen

und erfolgt per Email. 
4.2 Bei Rücktritt des Kunden vor Leistung steht Auftragnehmer eine Aufwands- und Ausfallentschädigung zu:
4.3 Bei einer Stornierung des Auftrages durch Fehlbuchung durch den Auftraggeber fallen ebenfalls 100% der Vergütung an.

4.4 Die Fälligkeit des Ausfall-Betrages setzt sich wie folgt zusammen:

• 14 Tage vor Beginn – 50% der vereinbarten Summe*
• 8 Tage vor Beginn – 85% der vereinbarten Summe*
• 7 Tage vor Beginn – 100% der vereinbarten Summe*

*ohne Reisekosten und sonstigen Gebühren angefallene Gebühren und Kosten für z.B. Anreise und Unterkunft sind ab dem Moment zu zahlen, wo sie unwiderruflich fällig sind.

 

 

§5 Dienstleistung und Arbeitsbereiche

5.1 Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet, die für seinen Aufgabenbereich festgelegten Tätigkeiten auszuführen und ist in seinem Handeln frei. 
5.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftrag zu stornieren, sollten ihm wiederholt Aufgaben aufgetragen werden, die nicht seinem Aufgabenbereich.
5.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Showfiles, Pläne, technische Zeichnungen zu überlassen.

 

 

§6 Krankheit/Ausfall

6.1 Dem Auftragnehmer steht ein Honoraranspruch nicht zu, wenn er infolge von Krankheit oder sonstiger Verhinderungen an der Erbringung seiner Leistung verhindert ist. Eine solche Verhinderung ist unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Verordnungen und Bestimmungen des jeweiligen Landes einzuhalten und Umzusetzen.
6.3 Der Auftragnehmer ist Betriebshaftpflichtversichert und zeigt auf verlangen eine Bescheinigung vor.

 

§7 Urheberrecht

7.1 Sämtliche Ausführungen von Visualisierungen und Showfiles unterliegen dem Urheberrechtes des Auftragnehmers. Eine Nutzung und Verbreitung obliegt der Genehmigung des Auftragnehmers.

 

§8 Arbeitsumfang

8.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber seine Leistungsbereitschaft in vollem Umfang zur Verfügung.
8.2 Ein Arbeitstag wird pauschal abgerechnet und Beträgt maximal 10 Stunden pro Tagespauschale, inklusive gesetzlichen Pausen. Bei Überschreitung der 10 h behält sich der Auftragnehmer vor, die Tagespauschale um mindestens 13 % pro angefangene Stunde zu erhöhen. 
8.3 Der Auftragnehmer sichert zu, Überstunden im moderaten Zeitraum zu leisten, um Produktionsrelevante Schritte zu beenden. 
8.4 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gesamtarbeitszeit nicht zu Überstunden verpflichtet, wenn er die Gesamtarbeitszeit im Rahmen des Arbeitsschutzes überschreitet.

 

§9 Arbeitsmaterialien

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet oder hat zu versichern, die erforderlichen Materialien wie besprochen zu stellen und auf dem neusten Softwarestand zu halten.
9.2 Materialien, die benötigt werden, werden im voraus besprochen.
9.3 Der Auftragnehmer versichert, alle Arbeitsmaterialien wie vom Hersteller empfohlen zu behandeln und Schäden umgehend zu melden.
 

§10 Datenschutz und Geheimhaltung

10.1 Folgende Daten werden zu zweckender Informationsverarbeitung und Auftragsdurchführung gespeichert:
Name des Ansprechpartners, Kundenadresse, Telefonnummer und Emailadresse.
10.2 Die Daten werden zur Kundenakquise dauerhaft gespeichert. 
10.3 Auf Anfrage kann der Kunde seine gespeicherten Daten nach DSGVO anfordern und löschen lassen.

10.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, alle internen Daten vertraulich und unter Verschluss zu behandeln.

 

§11 Markenauftritt

11.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeitskleidung mit fremden Firmenlogos zu tragen.
 

§12 Reisen, Unterkunft und Verpflegung

12.1 Dem Auftragnehmer stehen eine komfortable Reise und Unterkunft zu.

12.2 Buchungen des Hotels unterliegen i.d.R dem Disponenten des Auftraggebers und sollten einem respektablen und der Auftragslänge angepassten Standard entsprechen.

12.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei nicht einhalten dieser Bedingung den Auftrag zu stornieren bzw. ein anderes Hotel auf Kosten des Auftraggebers zu buchen.

12.4 Off-Days

Diese werden gesondert mit mindestens 0,5 Tagessätzen abgerechnet. Arbeitstage und Off-Days sollten immer in einem Angemessenen Verhältnis zueinander sein, ansonsten behalte ich mir vor, auch für Off-Days den vollen Tagessatz zu berechnen.

12.5 Reisetage:

Reisen mit einer Reisedauer über 4 Stunden gelten als Reisetage. Diese werden wie Arbeitstage berechnet. 

12.6 Ausfalltage

Ausfalltage werden voll berechnet.

 

§13 Dry and Hire

13.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung (Dry Hire) von Ton- und Lichtequipment, Eventbedarf, sowie Dienstleistungen. Diese sind Bestandteil aller Mietverträge und Aufträge .

13.2 Nicht berührt vor dem zu Grunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut handelt es sich um Kulanzleistung, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

13.3 Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

13.4 Entgegenstehenden Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

13.6 Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

13.7 Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

13.8 Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Veranstalter/Mieter zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen.

13.9 Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung des Mietgegenstandes in seinem Geschäftslokal, auch wenn der Gegenstand an einem anderen Ort verbracht wird. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung des Gegenstandes durch den Vermieter statt.

13.10 Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, so kann er dieses Gerät durch ein funktionsgleiches anderes Gerät ersetzen.

13.11 Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur aufrechnen oder ein Rückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13.12 Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintrittes der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.

13.13 Der Vermieter ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn es handelt sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei diesem kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.

13.14 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel der Mietgeräte sowie das Auftreten von Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet dem Vermieter ferner für Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen.

13.15 Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.

13.16 Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Konzert vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter folgende Rechte:

- Er kann die Anlage abschalten und gegebenenfalls abbauen, wenn in folge von Witterungseinflüssen eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.

13.17 Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.

13.18 Die Mietsache ist nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände zu seinen Lasten abzuschließen, wobei die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert abzudecken hat.

13.19 Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während de Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entsteht. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigungen, sowie von Schäden auf Grund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

13.20 Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerlich Eigentum des Vermieters.

13.21 Der Veranstalter/Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahmevorhanden gewesen, werden nicht anerkannt.

13.22 Werden die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, hat der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung die Mietsache eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Mietentgeldes zu zahlen.

13.23 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung des Vermieters, kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigen sich wie folgt:

- bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtpreises 
- bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises 
- bis 5 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises 
- bis 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises

Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.

13.24 Für die Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Mietgebrauch entstehen können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen.

13.25 Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Mieten von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen entstehen. 
Bei Auswahl des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

 

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen. Sie gelten ausnahmsweise nur, sofern diese von mir ausdrücklich schriftlich angenommen wurden. 

 


 

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